EUROGENEX GmbH
A-8471 Spielfeld 48b
Österreich
Telefon: +43 (0) 34 53 28 32
Fax: +43 (0) 34 53 36 36
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Die gewerblichen Informationen sind auch auf der WKO-Website zu finden.
Firmenbuchnummer: 70203s
Umsatzsteuer-ID: ATU29653103
Firmengericht: Landesgericht für ZRS Graz
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
Geschäftsführer: S. Schweiger
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Geschäftsbedingungen:
Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstige Leistungen der EUROGENEX GmbH ( Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Auftragsannahme kommt aufgrund einer schriftlichen Bestellung zustande die von uns zu bestätigen ist.
Mündliche Auftragserteilungen unterliegen ebenfalls unseren Geschäftsbedingungen. Mündliche, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der EUROGENEX GmbH.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern genügt zur weiteren Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EUROGENEX GmbH die Vereinbarung zu Beginn der Geschäftsbeziehung.
II. Pflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle seine Mitarbeiter oder ihm sonst zurechenbaren Personen, sollte die Routengenehmigung von ihm beantragt worden sein, vor Beginn des Transportes über die Routengenehmigung erhaltenen Auflagen zu informieren und anzuweisen, diese Auflagen unbedingt einzuhalten.
Wenn während des Transportes Weisungen der Begleitorgane der EUROGENEX GmbH zur Erfüllung der Auflagen in der Routengenehmigung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige dem Auftraggeber zurechenbare Person – aus welchen Grund auch immer – nicht befolgt werden, so ist die EUROGENEX GmbH berechtigt, die Transportabsicherung bei vollem Entgeltanspruch sofort einzustellen. Sämtliche daraus resultierende Kosten oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung der EUROGENEX GmbH enthaltenen Angaben ( Abmessungen, Kennzeichen, Gewichte etc.) genau zu überprüfen, schriftlich zu bestätigen und die unterfertigte Auftragsbestätigung an die EUROGENEX GmbH zu retournieren. Die Angaben in der Auftragsbestätigung sind einzuhalten. Alle Änderungen sind schriftlich der EUROGENEX GmbH mitzuteilen. Die eventuell durch die Änderung entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Werden die in der Auftragsbestätigung bzw. Routengenehmigung festgesetzten Abmessungen und Gewichte seitens des Auftraggebers überschritten oder durch den Auftraggeber andere Kennzeichen verwendet, als jene, die in der Auftragsbestätigung bzw. in der Routengenehmigung angeführt sind, so wird die Transportbegleitung seitens der EUROGENEX GmbH bis zur Abänderung der Genehmigung durch die zuständige Behörde nicht durchgeführt. Allfällige dadurch entstehende Kosten (Stehzeit, Pönele etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
III. Rücktritt vom Vertrag:
Sollten die Mitarbeiter der EUROGENEX GmbH während der Leistungsdurchführung nach sorgfältiger Beurteilung und Einschätzung aufgrund erheblicher Erschwernisse zum Ergebnis kommen, dass die Durchführung des Auftrages eine Schädigung Dritter (natürlicher oder juristischer Personen) zu Folge haben kann oder aus einem sonstigen wichtigen Grund (wie z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, sonstige Fälle höherer Gewalt, etc.) nicht durchgeführt werden kann, so ist die EUROGENEX GmbH berechtigt, unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art, entweder vom Auftrag zurückzutreten oder bis zur ausreichenden Besserung der Witterungs- und Straßenverhältnisse oder sonstiger Fälle höherer Gewalt, die Arbeitsleistung einzustellen. Dies führt zur Hemmung etwaig vereinbarter Fristen bzw. zur Verschiebung des vereinbarten Leistungstermins. Die EUROGENEX GmbH ist in derartigen Fällen berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen dem Auftraggeber gegenüber zu verrechnen.
Sollten der EUROGENEX GmbH zwischen Auftragserteilung und der Leistungsausführung Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit der Auftraggebers fraglich erscheinen lassen, so ist die EUROGENEX GmbH berechtigt, entweder eine Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Für den Fall, dass der Auftraggeber, zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund auch immer, den erteilten Auftrag, auch zum Teil storniert, ist die EUROGENEX GmbH berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen an den Auftraggeber zu verrechnen.
IV. Haftung:
Entsteht bei der Durchführung des Auftrages durch die Tätigkeit der Mitarbeiter der EUROGENEX GmbH ein Schaden, so haftet die EUROGENEX GmbH nur im Umfang der direkten Begleittätigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Schäden, die durch die Transporteinheit (Ladung) an Personen und Gegenständen entstehen, oder an der Transporteinheit (inklusive Ladung) selbst entstehen, sind durch den Auftraggeber bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Die EUROGENEX GmbH verpflichtet sich, Genehmigungsanträge um Routengenehmigungen sorgfältig und gewissenhaft zu bearbeiten. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die EUROGENEX GmbH keine Haftung dafür, dass die Routengenehmigungen seitens der Behörde erteilt werden. Weiter haftet die EUROGENEX GmbH nicht für den genauen Zeitpunkt der Erteilung der Routengenehmigung oder den Inhalt der Genehmigung und ihrer Auflagen, da dies ausschließlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden (Österreich und Ausland) fällt.
Die EUROGENEX GmbH haftet nicht für Schäden aller Art (Stehzeiten etc.) die insbesondere
-durch die Nichteinhaltung von Terminen seitens des Auftraggebers,
-durch die Nichterteilung von Routengenehmigungen oder Nichteinhaltung sonstiger schriftlicher oder mündlicher Zusagen seitens der Behörde,
-durch Ausfall von Fahrzeugen (Pannen und Unfall etc.)
-sonstige unvorhergesehenen Ereignisse, wie Straßensperren, Streik, schlechter Witterungsbedingungen,
-sonstige Fälle höhere Gewalt,
eintreten.
Die EUROGENEX GmbH ist berechtigt, bei Durchführung eines Auftrages andere Unternehmen einzuschalten. Sie haftet in diesem Fall nur für die sorgfältige Auswahl des Unternehmens und übernimmt keine weitergehende Haftung für etwaige Schäden, die diese Unternehmen verursachen.
V. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht:
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der EUROGENEX GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers gegen die EUROGENEX GmbH wurde von dieser schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
VI. Zahlungs-und Erfüllungsort/Gerichtsstand/anzuwendendes Recht:
Zahlung- und Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Unternehmens EUROGENEX GmbH in 8471 Spielfeld 48b
Als Gerichtsstand wird das Bezirksgericht Leibnitz vereinbart.
Bei Auslandsaufträgen gilt jedenfalls österreichisches formelles und materielles Recht als vereinbart.